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Was kann geleast werden?

Grundsätzlich können alle unbeweglichen Wirtschaftsgüter geleast werden, die eine bestimmte Marktgängigkeit (Drittverwertungsmöglichkeit) aufweisen und eine wirtschaftlich selbständige Einheit darstellen.

Keine Drittverwertungsmöglichkeit ist beim Spezial-Leasing gegeben, wo Gebäude ausschließlich auf die Bedürfnisse eines Kunden zugeschnitten sind (z.B. Kirchen, Brücken, öffentliche Straßen).

Betriebs- und Lagergebäude
Fabrikhallen
Amts- und Verwaltungsgebäude
Parkhäuser
Bauhöfe
Kulturzentren
Sport- und Mehrzweckhallen
Schulen und Kindergärten
Feuerwehrhäuser
Krankenhäuser und Pflegeheime
Pensionistenheime

Auch Mobilien - von der Büroausstattung über die Produktionsmaschine bis hin Flugzeug - können geleast werden. Lesen Sie mehr dazu unter s Leasing.