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DAS KLEINE LEASING-ABC

A

Advisor
Im Bereich Flugzeug-Leasing ist die IMMORENT als Advisor tätig. Der Advisor fungiert als Spezialist, dessen Rat und Know-how zugekauft werden können oder Teil des Gesamtangebots sind.

Andienungsrecht
Der Leasinggeber kann zu Vertragsende verlangen, dass der Leasingnehmer das Leasingobjekt zu einem verbleibenden Restwert ankauft.

Asset Management
Dienstleistungsspektrum rund um die Werterhaltung eines Leasing-Objektes vorwiegend bestehend aus sachgerechter Wartung, Überwachung und Versicherung des Objektes.

B

Bauherr
Bauherr ist der, über dessen Auftrag und auf dessen Rechnung die Bauführung erfolgt.

Baurecht
Unter einem Baurecht versteht man ein dingliches, veräußerliches und vererbbares Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstückes ein Bauwerk zu errichten. Zivilrechtlich ist der Leasinggeber Eigentümer des Baurechtes auf fremden Grund, das errichtete Gebäude gilt als Zubehör zum Baurecht. Ein Baurecht kann auch an einer bebauten Liegenschaft begründet werden. Sanierungen sind auf diese Weise finanzierbar.

Bauträger
Generalübernehmer, der nach der schlüsselfertigen Gesamtherstellung eines Objektes auch die Übergabe an den Kunden vornimmt. Von Fall zu Fall können dem Bauträger auch Grundstücksbeschaffung und Finanzierung übertragen werden.

Bilanzgestaltung (Bilanzpolitik)
Ausnützung von gesetzlich möglichen Wahlrechten zur Gestaltung der Bilanz eines Unternehmens. Leasing ist ein Instrument der Bilanzpolitik. Wird ein fremdfinanzierter Vermögensgegenstand veräußert und zurück geleast (Sale & Lease Back), kürzt dies beispielsweise die Verbindlichkeiten in der Bilanz und erhöht die Eigenkapitalquote.

C

Contracting
Contracting umfasst die Finanzierung, laufende Betreibung und Wartung aller energierelevanten Maßnahmen. Der Contractor kümmert sich um die ideale tarifliche Energieversorgung einer Immobilie.

Cross Border Leasing
Grenzüberschreitendes Leasing bei dem sich Leasingnehmer und Leasinggeber in unterschiedlichen Ländern befinden. Vor allem bei Exporten in mittel- und zentraleuropäische Länder ist diese Variante sehr beliebt, da steuerliche Vorteile zur Anwendung kommen.

D

Depot
Einmalige Zahlung, die beim Kautionsleasing zusätzlich zu den Leasingraten geleistet wird. Nach Ablauf der Vertragsdauer wird die Summe entweder rückerstattet oder bei Erwerb des Leasingobjekts auf den Kaufpreis angerechnet (siehe auch "Einmalkaution", Laufende Kaution).

Domestic Leasing
Leasingvariante, bei der Leasingnehmer und Leasinggeber ihren Sitz im selben Land haben. Es findet hierbei kein grenzüberschreitender Zahlungsverkehr statt.

E

Export Leasing
Grenzüberschreitende Leasingvariante (siehe "Cross-Border-Leasing"), wobei es sich beim Lieferanten/Hersteller um ein inländisches Unternehmen handeln muss.

Eigenmittel
Bei einer Leasing-Finanzierung ist es möglich, dass der Leasingnehmer einen Teil der Anschaffungskosten selbst aufbringt. Diese Eigenmittel können einmalig zu Beginn des Leasings (Einmalkaution, Mietvorauszahlung) oder während der Vertragslaufzeit in Form von laufenden Kautionen eingebracht werden.

Einmalkaution
Einmalig Zahlung, die beim Kautionsleasing zusätzlich zu den Leasingraten geleistet wird. Nach Ablauf der Vertragsdauer wird die Summe entweder rückerstattet oder bei Erwerb des Leasingobjekts auf den Kaufpreis angerechnet (siehe auch "Depot", "Laufende Kaution").

F

Facility Management
Ganzheitliches Betreiben von Gebäuden und Anlagen. Neben der technischen Betriebsführung (Objekttechnik) beinhaltet Facility Management auch Flächen- und Verkaufsmanagement, Energiemanagement sowie Informations- und Kommunikationsmanagement. Ziel ist die größtmögliche Wertschöpfung durch die Immobilie.

Finanzierungsleasing
Finanzierungsleasing-Verträge sind entweder Vollamortisations- oder Teilamortisationsverträge. Bei Vollamortisationsverträgen erfolgt die Rückführung der Anschaffungskosten innerhalb der Vertragslaufzeit. Beim Teilamortisationsleasing wird nicht der gesamte Anschaffungswert des Objektes rückgeführt. Finanzierungsleasing ist nicht zu verwechseln mit dem nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS, US-Gaap) gängigem Begriff des finance lease. Dabei ist ein Leasingvertrag gemeint, der beim Leasingnehmer zu bilanzieren ist (vgl. dazu auch „operate leasing“).

Full-Pay-Out-Leasing
Beim Full-Pay-Out (Vollamortisation) erfolgt die Rückführung der Anschaffungskosten innerhalb der Vertragsdauer. Die Raten gelten zur Gänze als steuerlicher Aufwand.

G

Garantie
Ein Dritter haftet dafür, Leasingraten sowie sämtliche sich aus dem Vertrag ergebende Verpflichtungen an den Leasinggeber nach entsprechender Aufforderung zu bezahlen. Im Unterschied zur Bürgschaft kann der Garant keine Einwendungen aus dem Leasinggeschäft machen.

Gesamtbelastung
Die Gesamtbelastung ist die Summe aller Zahlungen, die der Leasingnehmer zu leisten hat.

Generalplanung
Die Generalplanung simuliert die Realität eines zukünftigen Projektes in Form von Zeichnungen, Berechnungen und Beschreibungen.

Generalübernehmer
Der Generalübernehmer ist gegenüber dem Bauherrn für die schlüsselfertige Gesamtherstellung eines Objektes (Planung und Ausführung) verantwortlich.

Generalunternehmer
Der Generalunternehmer verpflichtet sich gegenüber dem Bauherrn auf Basis einer vorliegenden Planung zu einer komplexen Bauleistung (z.B. schlüsselfertige Herstellung eines Objektes).

Grunderwerbsteuer
Grundsätzlich unterliegt der Erwerb von Grund und Gebäuden der Grunderwerbsteuer. Diese beträgt grundsätzlich 3,5% vom Kaufpreis. sind Verkäufer und Erwerber solidarisch, wobei grundsätzlich der Erwerber diese Steuer zu begleichen hat. Zusätzlich fällt bei der grundbücherlichen Durchführung des Vertrages 1% Eintragungsgebühr beim Bezirksgericht an.

H

Haustechnik
Unter Objekt- oder Haustechnik versteht man die technische Betriebsführung einer Immobilie, bestehend aus Planung, Überwachung und laufender Wartung technischer Einrichtungen.

I

Immobilienfonds
Dabei handelt es sich um Fonds, die nicht in Wertpapiere sondern in Immobilien veranlagen.

Immobilien-Leasing
Finanzierung von Bauvorhaben oder bestehenden Immobilien, wobei der Leasinggeber den Gebrauch des Objekts dem Leasingnehmer gegen Entgelt für eine vertraglich festgelegte Zeitspanne überlässt (nähere Definition s. allgemein unter "Leasing").

Instandhaltung
Erhaltung eines Objektes im gebrauchsfähigen Zustand, welche beim Leasing vom Leasingnehmer zu bewerkstelligen ist.

K

Kaufoption
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, das Leasingobjekt zum vereinbarten Restwert zu erwerben.

Kautionsleasing
Im Wesentlichen entspricht Kautionsleasing dem Restwertmodell, wobei jedoch zusätzlich zu den monatlichen Leasingraten noch sogenannte Kautionszahlungen (Einmalkaution, Laufende Kaution) geleistet werden. Wird das Leasingobjekt später erworben, wird die Kaution auf den Kaufpreis angerechnet. Erfolgt kein Kauf nach Ablauf der Vertragsdauer, erhält der Leasingnehmer die Kaution zurück.

Kommunal-Leasing
Kommunal-Leasing liegt dann vor, wenn eine Gebietskörperschaft wie z.B. Gemeinde als Leasingnehmer auftritt. Klassische Beispiele für Kommunalleasing sind Schulen, Turnhallen, Gemeinde- und Feuerwehrhäuser.

L

Laufende Kaution
Regelmäßige Zahlungen, die beim Kautionsleasing zusätzlich zu den Leasingraten geleistet werden. Nach Ablauf der Vertragsdauer wird die Gesamtsumme entweder rückerstattet oder bei Erwerb des Leasingobjekts auf den Kaufpreis angerechnet (siehe auch Einmalkaution, Depot).

Leasing
Leasing ist eine Finanzierungsvariante, wobei der Leasinggeber dem Leasingnehmer die Nutzung eines Investitionsgutes für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt überlässt. Bei den Leasingobjekten kann es sich sowohl um bewegliche Wirtschaftsgüter (Mobilienleasing) als auch um unbewegliche Wirtschaftsgüter (Immobilien-Leasing) handeln. Zusätzlich gibt es bei Leasing in der Regel eine Kaufoption für den Leasingnehmer oder ein Andienungsrecht für den Leasinggeber. Der Zinsanteil der Leasingrate wird – im Gegensatz zur herkömmlichen Miete - an die Schwankungen des Geld-oder Kapitalmarktes angepasst (Euribor oder SMR). Die Gefahr des zufälligen Unterganges liegt grundsätzlich beim Leasingnehmer.

Leasingfähigkeit
Darunter versteht man Kriterien, die erfüllt werden müssen, damit ein Objekt geleast bzw. verleast werden kann. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein: Ein Leasing-Objekt muss eine selbständige Einheit sein, Eigentumserwerb am Wirtschaftsgut muss möglich sein, Abnutzbarkeit des Wirtschaftsgutes im Zuge des Gebrauchs (Ausnahme: Grundstücke), mittel-, langfristige Lebensdauer des Wirtschaftsgutes, Marktgängigkeit des Wirtschaftsgutes.

Leasinggeber
Als Leasinggeber bezeichnet man den Eigentümer, der für einen bestimmten Zeitraum die Nutzungsrechte für ein bestimmtes Leasingobjekt einem anderen gegen Entgelt überlässt (Näheres s. unter Leasing).

Leasingnehmer
Leasingnehmer erhalten - zu den unter Punkt Leasing dargestellten Parametern -für einen bestimmten Zeitraum die Nutzungsrechte für ein bestimmtes Objekt gegen Entgelt..

Leasingrate
Monatliches Entgelt, das auf Basis der gewählten Leasingvariante und der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Leasingobjekts vereinbart wird und während der Vertragsdauer vom Leasingnehmer an den Leasinggeber zu entrichten ist. Im Unterschied zur Miete ist die Leasingrate nicht VPI (Verbraucherpreisindex) indexiert, sondern orientiert sich am Kapital- und Geldmarkt.

Leasingvertrag
Der Leasingvertrag bildet die rechtliche Basis zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber. Bestandteile sind u.a. die Vertragsdauer, die Verpflichtung des Leasingnehmers zur pfleglichen Behandlung des Objektes, Festlegung des Leasinggebers als Eigentümer des Objekts sowie Verpflichtung zur Rückgabe des Objekts nach Ablauf der Laufzeit, sofern keine anderen Regelungen getroffen werden.

Liquidität
Liquidität bedeutet Zahlungsfähigkeit und ist gegeben wenn die erforderlichen Ausgaben durch Zahlungsmittelbestand und Einnahmen stets gedeckt sind.

M

Mietkauf
Beim Mietkauf kauft die IMMORENT auf Wunsch des Kunden ein Anlagegut und verkauft es anschließend gegen Vereinbarung einer Ratenzahlung an den Kunden weiter. Dieser gilt als wirtschaftlicher Eigentümer des Gutes und aktiviert es daher in seiner Bilanz.

Mietvertrag
Unter einem Mietvertrag versteht man einen Vertrag über die Nutzung eines Wirtschaftgutes gegen Entgelt. Folgende Mietverträge haben Wertsicherungsklauseln. Es gibt in der Regel keine Kaufoptionen oder Andienungsrechte, da die Gebrauchsüberlassung bei der reinen Miete im Vordergrund steht.

Mietvorauszahlung
Darunter versteht man einen einmaligen Betrag zu Beginn der Leasinglaufzeit. Dieser Betrag mindert die Finanzierungskosten und führt zu geringeren Leasingraten. Im Unterschied zur Kaution unterliegt die Mietvorauszahlung der Umsatzsteuer.

Mitleasingnehmer
Von Mitleasingnehmern spricht man, wenn ein Leasingobjekt von mehr als einem Leasingnehmer geleast wird.

Mobilien-Leasing
Nutzungsüberlassung von beweglichen Wirtschaftsgütern, die eine wirtschaftlich selbständige Einheit darstellen. Grundsätzlich können alle beweglichen Investitionsgüter geleast werden, die eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben sowie eine bestimmte Marktgängigkeit aufweisen. Dazu gehören zum Beispiel Büromaschinen, Telefon- und EDV-Anlagen, Baumaschinen, Produktionsanlagen, Ordinationseinrichtungen aber auch Flugzeuge oder Schiffe.

N

Nutzungsdauer
Kalkulierter Zeitraum für die voraussichtliche Nutzung des Leasingobjekts.

O

Objekttechnik
Unter Objekt- oder Haustechnik versteht man die technische Betriebsführung einer Immobilie, bestehend aus Planung, Überwachung und laufender Wartung technischer Einrichtungen.

Off-Balance
Von Off-Balance spricht man dann, wenn das Leasingobjekt nicht in der Bilanz des Leasingnehmers aktiviert wird. Der Leasingnehmer optimiert dadurch u.a. den Verschuldungsgrad seines Unternehmens.

Operating Leasing
Beim Operating Leasing wird die Investition während der Leasingdauer nur teilweise getilgt. In der Regel handelt es sich um eher kurzfristige Verträge, wobei der Mietcharakter und nicht der Finanzierungsaspekt im Vordergrund steht. Im Zusammenhang mit internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS, US-Gaap) bedeutet operate leasing, dass das Wirtschaftsgut nicht in der Bilanz des Leasingnehmers aktiviert wird.

P

Projektentwicklung
Entwicklung, Realisierung und anschließende Verwertung von Immobilienprojekten.

R

Rechtsgeschäftsgebühr
Rechtsgeschäfte unterliegen einer Gebühr, wenn für sie eine Urkunde ausgestellt wird.

Restwert
Verbleibender Wert eines Leasingobjektes nach Ablauf der Vertragslaufzeit beim Restwertleasing-Modell.

Restwert-Leasing
Beim Restwertleasing (Teilamortisation) wird während der Vertragslaufzeit nicht der gesamte Anschaffungswert des Objekts zurückgeführt. Die Leasingrate wird so kalkuliert, dass nach Ablauf des Vertrags noch ein Restwert verbleibt.

S

Sale & Lease Back
Beim Sale & Lease Back wird ein bereits vorhandenes Objekt an den Leasinggeber verkauft und anschließend wieder zurückgeleast. Auf diese Weise wird die Liquidität des Unternehmens erhöht und mögliche stille Reserven aufgedeckt.

Sicherheiten
Zwecks Minimierung des Risikos kann der Leasinggeber vom Leasingnehmer Sicherheiten verlangen. Dazu zählen beispielsweise: Einbringung einer Kaution, Garantie eines Dritten (z.B. der Muttergesellschaft), Hypothek, usw.

Spezial-Leasing
Wurde der Leasinggegenstand speziell für die Zwecke des Leasingnehmers hergestellt und ist eine Drittverwertbarkeit nicht möglich, liegt Spezialleasing vor. Spezialleasing löst eine Aktivierung beim Leasingnehmer aus.

Steuervorteil
Sämtliche Vorteile, die der Leasingnehmer aus der Leasingfinanzierung hat. Dazu zählen insbesondere volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Leasingrate sowie umsatzsteuerliche Vorteile bei Kommunen.

Superädifikat
Unter einem Superädifikat ist ein Bauwerk zu verstehen, das auf einer fremden Liegenschaft in der Absicht errichtet wurde, dass es nicht stets darauf bleiben soll. Der Leasinggeber schließt einen Bestandvertrag mit dem Eigentümer des Grundes ab und errichtet in der Folge ein Gebäude auf fremden Grund.

T

Teilamortisation
Bei der Teilamortisation (Restwertleasing) wird während der Vertragslaufzeit nicht der gesamte Anschaffungswert des Objekts zurückgeführt. Die Leasingrate wird so kalkuliert, dass nach Ablauf des Vertrags noch ein Restwert verbleibt, zu dem der Leasingnehmer das Gut gegebenenfalls optional erwerben kann.

V

Vertragsauflösung
Aufgrund grober Vertragsverletzungen, wie zum Beispiel Zahlungsverzug, kann der Leasinggeber den Vertrag vorzeitig beenden. Der Leasinggeber stellt in diesem Fall eine Schadensersatzforderung an den Leasingnehmer.

Vertragslaufzeit
Leasingverträge sind grundsätzlich auf unbestimmte Dauer mit einseitigem Kündigungsverzicht des Leasingnehmers für einen bestimmten Zeitraum (hier genannt Vertragslaufzeit) abgeschlossen.

Vertragsübernahme/Vertragseintritt
Von Vertragsübernahme bzw. Vertragseintritt spricht man, wenn ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Leasingnehmers eintritt.

Vertragsverlängerung
Verlängerung des Kündigungsverzichtes nach Ablauf der Kündigungsverzichtsdauer (Vertragslaufzeit) des Leasingnehmers zu in der Regel neu vereinbarten Bedingungen

Vollamortisation
Bei der Vollamortisation (Full-Pay-Out) erfolgt die Rückführung der Anschaffungskosten innerhalb der Vertragsdauer. Die Raten gelten zur Gänze als steuerlicher Aufwand.

Vorsorgewohnung
Rentable und sichere Möglichkeit der Direktinvestition in Immobilien für Privatpersonen. Vorsorgewohnungen der IMMORENT bringen zahlreiche Vorzüge mit sich, wie etwa langfristige Wertsteigerung, Mietgarantie und Steuervorteile.

W

Wirtschaftliches Eigentum
Dabei handelt es sich um einen Begriff aus dem Steuerrecht. Wirtschaftsgüter, über die jemand die Herrschaft gleich einem Eigentümer ausübt, sind diesem zuzurechnen. Nur der wirtschaftliche Eigentümer weist den Gegenstand in seiner Bilanz aus und kann die Abschreibungen durchführen. Dies ist in der Regel der Leasinggeber, kann aber im Einzelfall je nach Leasingmodell auch der Leasingnehmer sein.

Z

Zinsbindung (Zinssatzbindung)
Der der Leasingratenberechnung zugrundeliegende Zinssatz unterliegt den Schwankungen eines bestimmten Indikators (z.B. 3-Monats Euribor). Die Leasingrate wird hinsichtlich ihres Zinsbestandteiles den Zinsschwankungen periodisch angepasst.

Zivilrechtliches Eigentum
Im Gegensatz zum wirtschaftlichen Eigentum ist in der Regel der Leasinggeber immer zivilrechtlicher Eigentümer. Dies bedeutet, er hat aufgrund der gesetztlichen Normen Eigentum am Leasingobjekt erworben.

Zurechnungsregeln
Anhand der Zurechnungsregeln, die in den Einkommensteuerrichtlinien festgelegt sind, wird bestimmt, wer der wirtschaftliche Eigentümer am Leasinggegenstand ist, bzw. wer den Leasinggegenstand in seiner Bilanz ausweist und die Abschreibungen in Anspruch nehmen kann.