Was kann geleast werden?
Grundsätzlich können alle unbeweglichen Wirtschaftsgüter geleast werden, die eine bestimmte Marktgängigkeit (Drittverwertungsmöglichkeit) aufweisen und eine wirtschaftlich selbständige Einheit darstellen.
Keine Drittverwertungsmöglichkeit ist beim Spezial-Leasing gegeben, wo Gebäude ausschließlich auf die Bedürfnisse eines Kunden zugeschnitten sind (z.B. Kirchen, Brücken, öffentliche Straßen).
Betriebs- und Lagergebäude
Fabrikhallen
Amts- und Verwaltungsgebäude
Parkhäuser
Bauhöfe
Kulturzentren
Sport- und Mehrzweckhallen
Schulen und Kindergärten
Feuerwehrhäuser
Krankenhäuser und Pflegeheime
Pensionistenheime
Auch Mobilien - von der Büroausstattung über die Produktionsmaschine bis hin Flugzeug - können geleast werden. Lesen Sie mehr dazu unter s Leasing.